Denkmalschutz nur mit Augenmass!

Schutz der Eigentümer vor Willkür

An der turbulenten Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2019 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Beinwil am See es mit grossem Mehr abgelehnt, die Liegenschaft an der Rankstrasse 44 unter Substanzschutz zu stellen. Die drohende Blockade ist abgewendet; das Haus kann sinnvoll weiterentwickelt und genutzt werden. Das ist sehr erfreulich.

Doch die grundsätzlichen Fragen rund um den Denkmalschutz, die auch aufgrund unserer Kampagne vielen Leuten bewusst wurden, sind damit noch nicht gelöst. Die Rolle der Behörden, die per Schutzdekret Liegenschaften teilenteignen und entwerten können, wird zunehmend lauter hinterfragt. Viele Besitzer wehren sich gegen willkürliche Verfügungen und untragbare Auflagen. Wie in andern Kantonen wird auch im Kanton Aargau das von oben diktierte Einfrieren von Gebäuden zum politischen Thema.

Ausserordentliche Gemeinde­versammlung 09.12.2019

Haupt­argumente

Der Schutz wirkt kontraproduktiv
Ein grosses Haus wird stillgelegt
Wohnraum kann nicht genutzt werden
Eine Sanierung sprengt jedes Budget
Die Liegenschaft wird massiv abgewertet
Die Teilenteignung hat keine saubere Rechtsbasis