Gutachten: Ballenberg am See?

Nach einer gründlichen Begehung der Liegenschaft und nach dem Studium aller Dokumente (wissenschaftliche Literatur, Inventareintrag, BNO, Protokoll der Einwendungsverhandlung etc.) hat ETH-Architekt Niklaus Reinhard, ein ausgewiesener Experte für Denkmalpflege, ein „Architektonisch-denkmalpflegerisches Gutachten“ zum Zustand der Liegenschaft Rankstrasse 44 und zu den Konsequenzen des gemeinderätlichen Schutzkonzepts verfasst. Seine Schlussfolgerungen üben deutliche Kritik am vorgesehenen Schutzprogramm:

  • „Der Gemeinderat von Beinwil am See hat es verpasst, im Rahmen des Antrags zur Unterschutzstellungen ein in der BNO § 32 vorgesehenes Schutzziel zu formulieren und damit gegenüber den Bürgern von Beinwil und den Eigentümern Klarheit zu schaffen, wie tiefgreifend die daraus abgeleiteten Forderungen bei geplanten Renovationsarbeiten sind. Die daraus entstehende Rechtsunsicherheit ist für die Eigentümer nicht tragbar.“
  • „Die protokollierten Aussagen des Denkmalpflegers anlässlich der Einwendungsverhandlung schliessen jedoch Dachaufbauten jeglicher Art aus. Damit wird eine zeitgemässe Nutzung des gesamten Gebäudes verhindert.“
  • „Aus ökonomischen Überlegungen müsste deshalb unter diesen Umständen auf eine Renovation verzichtet werden. Der erhaltenswerte bäuerliche Vielzweckbau würde in der Folge nicht mehr bewohnt. Ein Gebäude, das den ursprünglichen Zweck des Wohnens und Arbeitens unter einem Dach nicht mehr erfüllen kann, gehört auf den Ballenberg, nicht in belebtes Dorf.“